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   VG Dresden, 20.11.2018 - 5 L 607/18   

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VG Dresden, 20.11.2018 - 5 L 607/18 (https://dejure.org/2018,38858)
VG Dresden, Entscheidung vom 20.11.2018 - 5 L 607/18 (https://dejure.org/2018,38858)
VG Dresden, Entscheidung vom 20. November 2018 - 5 L 607/18 (https://dejure.org/2018,38858)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kopfnoten in wichtigen sächsischen Schulzeugnissen nicht verfassungsgemäß

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kopfnoten in wichtigen sächsischen Schulzeugnissen nicht verfassungsgemäß - Kopfnoten in einem für Bewerbungen dienenden Zeugnis stellen Eingriff in die Freiheit der Berufswahl eines Schülers dar

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Dresden, 05.09.2019 - 5 K 1561/18

    Kopfnoten im Zeugnis für Ausbildungsplatzbewerbungen

    Auszug aus VG Dresden, 20.11.2018 - 5 L 607/18
    Das Verfahren in der Hauptsache bleibt am VG Dresden unter dem Aktenzeichen 5 K 1561/18 anhängig.
  • OVG Sachsen, 30.04.2019 - 2 B 442/18

    Vorbehalt des Gesetzes; Ermächtigungsgrundlage; Einbeziehung der Noten für

    beglaubigte Abschrift Az.: 2 B 442/18 5 L 607/18.

    Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 20. November 2018 - 5 L 607/18 - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

  • OVG Hamburg, 01.03.2019 - 1 Bf 216/18

    Angabe von Fehlstunden im Schul-/Abschlusszeugnis

    Andererseits gibt die Angabe der unentschuldigten Fehlzeiten eine Information über das Arbeitsverhalten des Schülers (vgl. auch OVG Saarlouis, Urt. v. 19.8.2002, 3 N 1/01, juris; zu Kopfnoten: VG Dresden, Beschl. v. 20.22.2018, 5 L 607/18, juris).
  • OVG Sachsen, 28.03.2023 - 2 A 1106/19

    Kopfnoten; Jahreszeugnis der Klasse 9 und Halbjahreszeugnis der Klasse 10 der

    Mit Beschluss vom 20. November 2018 - 5 L 607/18 - verpflichtete das Verwaltungsgericht Dresden den Beklagten im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO, dem Kläger vorläufig, längstens bis zur Entscheidung in der Hauptsache das Jahreszeugnis der 9. Klasse der Oberschule P............... R.

    Ausweislich der Verwaltungsvorgänge und nach den Angaben seines Prozessvertreters in der Berufungsverhandlung hat der Beklagte in Vollzug der in den Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangenen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts vom 20. November 2018 (5 L 607/18) und 21. Februar 2019 (5 L 114/19) lediglich vorläufige Zeugnisse ohne Kopfnoten ausgestellt.

  • VerfGH Sachsen, 27.06.2019 - 56-IV-19

    Nachweis einer Verletzung in verfassungsrechtlich geschützten Rechten; Anspruch

    Durch Beschluss vom 20. November 2018 (5 L 607/18) verpflichtete das Verwaltungsgericht Dresden auf Antrag des Beschwerdeführers den Freistaat Sachsen (künftig: Antragsgegner) im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO, dem Beschwerdeführer das Zeugnis vorläufig ohne Kopfnoten auszustellen.

    Da der Senat den der Vollstreckungsanordnung zu Grunde liegenden Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 20. November 2018 (5 L 607/18) durch unanfechtbaren Beschluss vom 30. April 2019 (2 B 442/18) geändert und den Antrag des Beschwerdeführers nach § 123 VwGO abgelehnt habe, sei der Vollstreckung mangels Vollstreckungstitels der Boden entzogen worden.

  • VerfGH Sachsen, 23.05.2019 - 45-IV-19

    Verfassungsmäßige Vergabe von Kopfnoten auf Schulzeugnissen im Freistaat Sachsen;

    Durch Beschluss vom 20. November 2018 (5 L 607/18) verpflichtete das Verwaltungsgericht den Freistaat Sachsen (künftig: Antragsgegner) im Wege der einstweiligen Anordnung, dem Beschwerdeführer vorläufig das Schuljahreszeugnis der Klassenstufe 9 ohne Noten für Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung auszustellen.
  • OVG Sachsen, 18.10.2018 - 3 B 212/18

    Anhörungsrüge; Erledigung des Rechtsstreits; Jahrmarkt; Marktschreiertage;

    beglaubigte Abschrift Az.: 3 B 212/18 5 L 607/18.

    Mit diesem Beschluss hat der Senat die Beschwerde des Klägers nach § 146 Abs. 1 und Abs. 3 VwGO gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts L...... vom 8. Juni 2018 - 5 L 607/18 - zurückgewiesen.

  • VG Dresden, 05.09.2019 - 5 K 1561/18

    Kopfnoten im Zeugnis für Ausbildungsplatzbewerbungen

    Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes hatte das VG Dresden bereits beschlossen, dass dem Kläger, einem sächsischen Oberschüler, vorläufig ein Jahreszeugnis der 9. Klasse (Beschl. v. 20.11.2018 - 5 L 607/18) und ein Halbjahreszeugnis der 10. Klasse (Beschl. v. 30.04.2019 - 5 L 114/19) ohne Kopfnoten auszuhändigen sind.
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